EBZ – was ist das?

Seit 1. Januar 2023 ist das Elektronische Beantragungs- und Genehmigungsverfahren – Zahnärzte (EBZ) flächendeckend in der zahnärztlichen Versorgung angekommen. Das Verfahren – vom Antrag über die Genehmigung bis zum Beginn der Behandlung – wird damit schneller, sicherer und verlässlicher. So entfällt etwa der Ausdruck des Heil- und Kostenplans (HKP), Patientinnen und Patienten müssen den HKP auch nicht mehr bei ihrer Krankenkasse zur Genehmigung vorlegen.

Das EBZ-Verfahren ist so aufgesetzt, dass Zahnärztinnen und Zahnärzte einen elektronischen Antragsdatensatz über das sichere Mail-Verfahren „Kommunikation im Medizinwesen (KIM)“ an den jeweiligen Kostenträger übermitteln. Dieser spielt einen Antwortdatensatz via KIM zurück an die Praxis. Dort werden die Daten automatisch verarbeitet und der entsprechenden Patientenkartei zugeordnet. Änderungen werden direkt berücksichtigt.

Bei dem digitalen Verfahren werden Behandlungspläne für die Leistungsbereiche Zahnersatz (ZE)Kiefergelenkserkrankungen/Kieferbruch (KG/KB)Kieferorthopädie (KFO), die bislang per Papier genehmigt wurden, in das EBZ überführt. Patienten wird künftig nicht mehr der herkömmliche und für Laien sehr komplexe Heil- und Kostenplan ausgehändigt. Vielmehr erhalten sie eine Ausfertigung mit allen relevanten Inhalten in allgemeinverständlicher Form die „Patienteninformation zum Zahnersatz“. Diese beinhaltet die erforderlichen Erklärungen des Versicherten bezüglich Aufklärung und Einverständnis mit der geplanten Behandlung.